Individuelle Laufbahnen 

Mit dem Besuch der Schule am Schillerpark werden unterschiedliche Weichen für individuelle Bildungsbiographien und außerschulische Weiterentwicklungen gelegt. Alle Schülerinnen und Schüler erhalten die Möglichkeit unterschiedliche Abschlüsse zu absolvieren. Hierbei erhalten die Schülerinnen und Schüler gezielte Unterstützungsangebote.

Diese Unterstützungsangebote umfassen grundlegend:

  • individuelle Beratungen zur Lern- und Leistungsentwicklung sowie
  • allgemeine und individuelle Laufbahnberatungen für Eltern sowie Schülerinnen und Schülern.

Bei Fragen und individuellen Laufbahnberatungen wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrkräfte oder an die Mittelstufenleiterin unter ruschin@schule-am-schillerpark.

Grundlegende Informationen und Termine zu den Abschlüssen im Schuljahr 2022/23 finden Sie unter folgendem Link Präsentation Elterninfoabend Prüfungen.

 

Individuelle Laufbahnen

Die Tabelle gibt einen Überblick hinsichtlich der zu realisierenden Abschlüsse an der Schule am Schillerpark sowie deren Anforderungen in Klasse 9 und Klasse 10:

Mittlerer Schulabschluss (MSA) nach Klasse 10        

Ziel: Berufsausbildung oder Übergang in die gymnasiale Oberstufe

Anforderungen: Mindestanforderungen in den Jahrgangsnoten, gemeinsame Prüfung für eBBR und MSA. Die Jahrgangsnoten sowie Prüfungsergebnisse entscheiden über den Abschluss (siehe MSA).

Erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) nach Klasse 10   

Ziel: Berufsausbildung

Anforderungen: Mindestanforderungen in den Jahrgangsnoten, gemeinsame Prüfung für eBBR und MSA. Die Jahrgangsnoten sowie Prüfungsergebnisse entscheiden über den Abschluss (siehe eBBR).

Berufsbildungsreife (BBR) nach Klasse 9 oder 10                  

Ziel: Berufsausbildung

Anforderungen: Mindestanforderungen in den Jahrgangsnoten, keine Prüfung, jedoch Teilnahme an vergleichenden Arbeiten (siehe BBR).

Berufsorientierender Abschluss (BOA) nach Klasse 10 nur für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen“     

Ziel: Berufsausbildung

Anforderungen: Mindestanforderungen in den Jahrgangsnoten, Teilnahme an vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathematik, teamorientierte Präsentation.

Einen der Berufsbildungsreife (BBR) gleichwertiger Abschluss nach Klasse 10 nur für Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt „Lernen“                                                                                   

Ziel: Berufsausbildung

Anforderungen: Mindestanforderungen in den Jahrgangsnoten, Teilnahme an vergleichenden Arbeiten in Deutsch und Mathematik, teamorientierte Präsentation.

 

Informationen zur Erweiterten Berufsbildungsreife (eBBR)

Erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) nach Klasse 10                                           

 Wie setzt sich die Note der erweiterten Berufsbildungsreife (eBBR) zusammen?

Die erweiterte Berufsbildungsreife (EBBR) setzt sich aus der Jahrgangsnote (1. und 2. Halbjahr) der Jahrgangsstufe 10, einer zentralen Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie einer Präsentationsprüfung in einem selbstgewählten Fach bzw. Lernbereich zusammen. Zu der Prüfung ist zuzulassen, wer auf dem Halbjahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 in höchstens vier Fächern schlechtere als ausreichende Leistungen bei Umrechnung der erreichten Punkte im leistungsdifferenzierten Unterricht in Noten des GR-Niveaus erreicht hat. Leistungsdifferenzierte Fächer an der Schule am Schillerpark sind die Fächer Mathematik, Deutsch und die naturwissenschaftlichen Fächer Physik, Chemie, Biologie im Klassenverband sowie das Fach Englisch im Rahmen von ER-Kursen (erweitertes Niveau) und GR-Kursen (grundlegendes Niveau).

 

Noten im ER-Niveau

Punkte im ER-Niveau

Noten im GR-Niveau

Punkte im GR-Niveau

1

15, 14, 13

1

12, 11, 10

2

12, 11, 10

2

9, 8, 7

3

9, 8, 7

3

6, 5

4

6, 5, 4

4

4, 3

5

3, 2, 1

5

2, 1

6

0

6

0

 

Welche Voraussetzungen müssen für die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) erfüllt sein?

Anforderungen im Rahmen der Jahrgangsnoten:

Maßgeblich für die Mindestanforderungen ist die vorwiegende Beschulung auf dem GR-Niveau im leistungsdifferenzierten Unterricht, d.h. das ER-Niveau im leistungsdifferenzierten Unterricht ist nicht erforderlich. Nach Umrechnung der erreichten Punkte in den Fächern des leistungsdifferenzierten Unterrichts in Noten des GR-Niveaus dürfen höchstens in einem Fach mangelhafte Leistungen bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen erzielt werden. Werden in höchstens zwei Fächern mangelhafte Leistungen (Note 5) erbracht, können diese durch mindestens befriedigende Leistungen in zwei anderen Fächern ausgeglichen werden. Eine mangelhafte Leistung in den Fächern Deutsch, Mathematik oder Englisch (erste Fremdsprache) muss zum Notenausgleich ein Fach dieser Fächergruppe heranziehen. Bei einer ungenügenden Leistung (Note 6) in den Fächern Deutsch, Mathematik oder Englisch werden die Mindestanforderungen für den eBBR nicht erfüllt. Eine Nachprüfung mit dem Ziel eine Note zu verbessern und somit den eBBR zu realisieren ist in einem Fach (außer Sport) zulässig.

Anforderungen im Rahmen der Prüfungsteile:

Die erweiterte Berufsbildungsreife ist bestanden, wenn alle Prüfungsteile mit mindestens „ausreichend“ (Note 4) bestanden sind. Für mangelhafte Prüfungsleistungen in höchstens einem Prüfungsfach ist ein Notenausgleich durch mindestens befriedigende Prüfungsleistungen in einem anderen Prüfungsfach notwendig. Werden die Mindestanforderungen in den schriftlichen Prüfungsteilen nicht erfüllt, kann mit einer zusätzlichen mündlichen Prüfung die schriftliche Leistung verbessert werden.

Wer die Anforderungen für die erweiterte Berufsbildungsreife (eBBR) nicht erfüllt hat, erhält den Abschluss der Berufsbildungsreife.

 

Informationen zum Mittleren Schulabschluss (MSA)

Mittlerer Schulabschluss (MSA) nach Klasse 10                                                                                             

Wie setzt sich die Notes des Mittleren Schulabschlusses (MSA) zusammen?

Der Mittlere Schulabschluss (MSA) setzt sich aus der Jahrgangsnote (1. und 2. Halbjahr) der Jahrgangsstufe 10, einer zentralen Prüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und erste Fremdsprache sowie einer Präsentationsprüfung in einem selbstgewählten Fach bzw. Lernbereich zusammen. Alle Noten in den leistungsdifferenzierten Fächern werden für die Berechnung des MSA auf das ER-Niveau umgerechnet. Leistungsdifferenzierte Fächer an der Schule am Schillerpark sind die Fächer Mathematik, Deutsch und die naturwissenschaftlichen Fächer Physik, Chemie, Biologie im Klassenverband sowie das Fach Englisch im Rahmen von ER-Kursen (erweitertes Niveau) und GR-Kursen (grundlegendes Niveau).

Noten im ER-Niveau

Punkte im ER-Niveau

Noten im GR-Niveau

Punkte im GR-Niveau

1

15, 14, 13

1

12, 11, 10

2

12, 11, 10

2

9, 8, 7

3

9, 8, 7

3

6, 5

4

6, 5, 4

4

4, 3

5

3, 2, 1

5

2, 1

6

0

6

0

 

Welche Voraussetzungen müssen für den Mittleren Schulabschluss (MSA) erfüllt sein?

Anforderungen im Rahmen der Jahrgangsnoten:

Zwingend erforderlich für die Realisierung des Mittelern Schulabschlusses (MSA) sind mindestens zwei Fächer des leistungsdifferenzierten Unterrichts auf ER-Niveau (erweitertes Niveau). Nach Umrechnung der erreichten Punkte in den Fächern des leistungsdifferenzierten Unterrichts in Noten des ER-Niveaus dürfen höchstens in einem Fach mangelhafte Leistungen bei ansonsten mindestens ausreichenden Leistungen erzielt werden. Werden in höchstens zwei Fächern mangelhafte Leistungen (Note 5) erbracht, können diese durch mindestens befriedigende Leistungen in zwei anderen Fächern ausgeglichen werden. Eine mangelhafte Leistung in den Fächern Deutsch, Mathematik oder Englisch (erste Fremdsprache) muss zum Notenausgleich ein Fach dieser Fächergruppe heranziehen. Bei einer ungenügenden Leistung (Note 6) in den Fächern Deutsch, Mathematik oder Englisch werden die Mindestanforderungen für den MSA nicht erfüllt. Eine Nachprüfung mit dem Ziel eine Note zu verbessern und somit den MSA zu realisieren ist in einem Fach (außer Sport) zulässig.

Anforderungen im Rahmen der Prüfungsteile:

Der mittlere Schulabschluss ist bestanden, wenn alle Prüfungsteile mit mindestens „ausreichend“ (Note 4) bestanden sind. Für mangelhafte Prüfungsleistungen in höchstens einem Prüfungsfach ist ein Notenausgleich durch mindestens befriedigende Prüfungsleistungen in einem anderen Prüfungsfach notwendig. Werden die Mindestanforderungen in den schriftlichen Prüfungsteilen nicht erfüllt, kann mit einer zusätzlichen mündlichen Prüfung die schriftliche Leistung verbessert werden.